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   VG Greifswald, 20.12.2016 - 4 A 209/16 As HGW   

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VG Greifswald, 20.12.2016 - 4 A 209/16 As HGW (https://dejure.org/2016,107806)
VG Greifswald, Entscheidung vom 20.12.2016 - 4 A 209/16 As HGW (https://dejure.org/2016,107806)
VG Greifswald, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 4 A 209/16 As HGW (https://dejure.org/2016,107806)
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  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 26.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VG Greifswald, 20.12.2016 - 4 A 209/16
    Ein im Laufe des Verfahrens sich widersprechendes oder sich steigerndes Vorbringen kann die Glaubwürdigkeit des Antragstellers in Frage stellen; ändert der Antragsteller in einem späteren Vortrag sein früheres Vorbringen, so muss er überzeugende Gründe darlegen, weshalb sein früheres Vorbringen falsch gewesen ist, will er nicht den Eindruck der Unglaubwürdigkeit erwecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - juris - Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32/87 - DVB11988, 653 und Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerfG, Beschl. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - InfAusIR 1991, 94).

    Die Gefahr einer Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG kann schließlich nur festgestellt werden, wenn sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des von dem Antragsteller behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109/84 - BVerwGE 71, 180 und Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - InfAusIR 1986, 79).

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Greifswald, 20.12.2016 - 4 A 209/16
    Ein im Laufe des Verfahrens sich widersprechendes oder sich steigerndes Vorbringen kann die Glaubwürdigkeit des Antragstellers in Frage stellen; ändert der Antragsteller in einem späteren Vortrag sein früheres Vorbringen, so muss er überzeugende Gründe darlegen, weshalb sein früheres Vorbringen falsch gewesen ist, will er nicht den Eindruck der Unglaubwürdigkeit erwecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - juris - Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32/87 - DVB11988, 653 und Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerfG, Beschl. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - InfAusIR 1991, 94).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VG Greifswald, 20.12.2016 - 4 A 209/16
    Ein im Laufe des Verfahrens sich widersprechendes oder sich steigerndes Vorbringen kann die Glaubwürdigkeit des Antragstellers in Frage stellen; ändert der Antragsteller in einem späteren Vortrag sein früheres Vorbringen, so muss er überzeugende Gründe darlegen, weshalb sein früheres Vorbringen falsch gewesen ist, will er nicht den Eindruck der Unglaubwürdigkeit erwecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - juris - Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32/87 - DVB11988, 653 und Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerfG, Beschl. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - InfAusIR 1991, 94).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Greifswald, 20.12.2016 - 4 A 209/16
    Homosexuelle bilden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer deutlichen abgegrenzten sexuellen Identität eine bestimmte soziale Gruppe (vgl. EuGH, U.v. 7.11.2013-C-199/12 bis C-201/12 -zitiert nach juris).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Greifswald, 20.12.2016 - 4 A 209/16
    Die Gefahr einer Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG kann schließlich nur festgestellt werden, wenn sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit - und nicht nur von der Wahrscheinlichkeit - des von dem Antragsteller behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.04.1985 - 9 C 109/84 - BVerwGE 71, 180 und Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - InfAusIR 1986, 79).
  • EuGH, 02.12.2014 - C-148/13

    Der Gerichtshof stellt klar, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus VG Greifswald, 20.12.2016 - 4 A 209/16
    In der mündlichen Verhandlung achtete das Gericht bei der Befragung stets darauf, keine zu zudringlichen, diskriminierenden und menschenunwürdigen Fragen gerade zum Intimbereich und zu Einzelheiten der sexuellen Erlebnisse zu stellen (EuGH, U.v. 2.12.2014 - C-148/13 bis 150/13 - juris).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus VG Greifswald, 20.12.2016 - 4 A 209/16
    Ein im Laufe des Verfahrens sich widersprechendes oder sich steigerndes Vorbringen kann die Glaubwürdigkeit des Antragstellers in Frage stellen; ändert der Antragsteller in einem späteren Vortrag sein früheres Vorbringen, so muss er überzeugende Gründe darlegen, weshalb sein früheres Vorbringen falsch gewesen ist, will er nicht den Eindruck der Unglaubwürdigkeit erwecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1985 - 9 C 26/85 - juris - Urt. v. 23.02.1988 - 9 C 32/87 - DVB11988, 653 und Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerfG, Beschl. v. 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - InfAusIR 1991, 94).
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